Baumkontrolle

Baumkontrolle

 

Grundstücksbesitzer sind für die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs verantwortlich und verpflichtet die von Bebauungen und Vegetation ausgehenden Gefahren abzuwenden. Bei Schäden durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht können Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB) oder Amtshaftung (§ 839 BGB) gestellt werden.

Eine optische Zustands- und Gesundheitsprüfung von Bäumen und Pflanzen sowie deren Dokumentierung ermöglicht verkehrsgefährdende Schäden an Wurzeln, Stamm und Krone zu erkennen und entsprechende Maßnahmen festzulegen.

Bevor Baumkontrollen durchgeführt werden, empfiehlt sich eine Grunderfassung des Baumbestandes. Dabei werden Stamm- und Zustandsdaten erfasst und das zukünftige Kontrollintervall definiert.

  • Baumart, Umfang, Baumhöhe, Kronendurchmesser
  • Entwicklungsphase
  • Baumnummer, Standort (Geodaten, Standortbeschreibung)
  • Sicherheitserwartung des Verkehrs
  • Zustandsdaten
  • Naturschutzstatus

Die Ziele von Regelkontrollen sind neben der Aufnahme der Zustandsdaten, die Gewährung der Verkehrssicherung und die Erstellung von Maßnahmen- und Leistungsverzeichnissen. Folgende Eigenschaften werden bei Regelkontrollen berücksichtigt:

  • Überprüfung der Grunddaten
  • Vitalität
  • Schadmerkmale an Krone, Stamm und Wurzelbereich
  • Veränderungen im Baumumfeld
  • Eventuelle Folgemassen

Arbor Analyst Baumkontrolleure sind zertifiziert und führen Grunderfassungen und Regelkontrollen nach den FLL-Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen (Baumkontrollrichtlinie 2004) aus.

Weiter zu Baumkataster.